Die Änderungen der ADSp 2017 (Allgemeine Deutsche Spediteurbedingungen)
Seit dem 01.01.2017 gelten die neuen allgemeinen deutschen Spediteurbedingungen für die Spediteure und Transporteure im Land. Bereits im Oktober 2016 wies der Rechtsanwalt Axel Salzmann, Leiter des Kravag-Kompetenzzentrums Straßenverkehrsgewerbe und Logistik, gegenüber der DVZ darauf hin, dass sich durch die ADSp 2017 das Haftungsniveau deutlich erhöhen werde. Speditionen sollten sich deshalb auf steigende Kosten für den Schadens- und Versicherungsaufwand rechnen und das vor allem in schadensträchtigen Bereichen, wie beispielsweise im Lagerbereich.
Das sind die wesentlichen Änderungen der ADSp
– Die Haftungsgrenzen wurden erneut angehoben. Je Schadensfall wird die Begrenzung von 1 Mio. auf 1,25 Mio. Euro erhöht. Die maximale Haftung für “andere als Güterschäden“ in Ziffer 23.4 wird auf 125.000 Euro um ebenfalls 25% angehoben. Genauso ist es bei der Haftungsgrenze je Schadenereignis, hier steigt der Betrag von 2 Mio. auf 2,5 Mio. Euro. Auch bei Lagerverträgen nach Ziffer 24.1.2 und 24.3 werden die Haftungsgrenzen erneut angeglichen: von 25.000 auf 35.000 Euro pro Schadensfall. Bei Inventurdifferenzen steigt die maximale Haftung von 50.000 auf 70.000 Euro pro Jahr.
– Die Haftung des Auftraggebers wird außerdem auf 200.000 Euro je Schadenereignis begrenzt. Bei qualifiziertem Verschulden des Absenders ist allerdings eine Haftungsdurchbrechung möglich.
– Einige eher “spediteurfreundliche“ Regelungen, welche erstmalig durch die ADSp 2016 bestimmt wurden, entfallen nun wieder. Das betrifft beispielsweise den Palettentausch und die Haftung des Fahrers bei Be-/ und Entladung. Die paketbezogene Wertbestimmung, die erstmalig in der ADSp 2016 erwähnt wurde, ist wieder gestrichen worden. Zur Bestimmung des „wertvollen Gutes“ wird die Regelung von 50 Euro/kg auf 100 Euro/kg erhöht.
– Für den Auftraggeber wurden ebenfalls die Vergütungsregelungen freundlicher gestaltet: Für Kosten, die im Verlauf der Beförderung/Lagerung vorhersehbar waren, kann der Spediteur nachträglich keine zusätzlichen Kosten in Rechnung stellen.
– Auch die Regelung zur Haftung bei Multimodaltransporten wurde angepasst. Die Paragrafen 407 ff HGB werden nicht mehr durchgehend angewendet. Die neuen Regelungen besagen, dass nur noch bei unbekanntem Schadensort eine Haftung von 2 SZR/kg (rund 2,50 EUR/kg) gilt. Bei bekanntem Schadensort finden nun allerdings auch die seerechtlichen Vorschriften, also die Paragraphen 512 ff HGB, Anwendung. Somit kann sich der Spediteur auch auf den Haftungsausschluss für nautisches Verschulden und Feuer an Bord berufen. Im Gegenzug wird aber die gesetzliche Stückhaftung (666,67 SZR/Packstück) wiederbelebt.
Des Weiteren ist wichtig zu wissen, dass laut verschiedenen Versicherungsmaklern die ADSp 2017 inklusive der höheren Haftungshöchstsummen automatisch mitversichert ist. Demnach bestehe kein Handlungsbedarf. Allerdings ist es trotzdem ratsam, mit dem jeweiligen Versicherer in Kontakt zu treten um Risiken neu zu besprechen und gegebenenfalls abzudecken zu können.