Europäischer Gerichtshof beschließt:
Fahrer dürfen wöchentliche Ruhezeiten nicht mehr im LKW verbringen
Der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshof (EuGH), Evgeni Tanchev, kommt in seinen Schlussanträgen zu dem Ergebnis das LKW-Fahrer die regelmäßige, wöchentliche Ruhezeit nicht mehr im Fahrzeug verbringen dürfen.
Die endgültige Entscheidung des Europäischen Gerichtshof ist noch nicht getroffen, jedoch folgt dieser in aller Regel den Anträgen des Generalanwalts. „Ich hoffe, dass der EuGH dem Generalanwalt folgt und damit die Rechte der Arbeitnehmer im Transportsektor stärkt“, sagt Ismail Ertug, verkehrspolitischer Sprecher der sozialdemokratischen Fraktion im EU-Parlament.
Der stellvertretende Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands Güterkraftverkehr, Logistik und Entsorgung, Adolf Zobel, würde eine Gerichtsentscheidung im Sinne des Generalanwalts begrüßen. Er warnt jedoch: „Eine einheitliche Regelung, ob der Fahrer nun seine reguläre Wochenruhezeit im LKW verbringen darf oder nicht, allein wird das Problem des Sozialdumpings nicht lösen.“
Hintergrund der Debatte
Hintergrund der Debatte ist eine Klage des belgischen Transportunternehmens Vaditrans BVBA gegenüber dem belgischen Staat. Ein Erlass vom April 2014 sieht vor das bei Übertretung des vermeintlichen Verbots eine Strafe von 1800 Euro geltend gemacht wird. Vaditrans wollte erreichen, dass dieser zurückgenommen wird. Nun hat der belgische Staatsrat den Europäischen Gerichtshof um Aufklärung gebeten.
Der Gerichtshof hat sich bisher noch nicht genauer mit der Frage befasst ob nach dem relevanten Artikel 8; Absatz 6 und 8 der Verordnung Nr. 561/2006 die regelmäßigen wöchentlichen Ruhezeiten für die Fahrer im LKW verbracht werden dürfen oder nicht. In der Verordnung selbst, wird dazu keine genaue Aussage getroffen, so dass der Gerichtshof nun entscheiden muss wie Fahrer in Zukunft ihre Ruhezeiten verbringen dürfen.
Die EU-Kommission hat jetzt genauso wie die deutsche, französische und österreichische Regierung nun neben Belgien ebenfalls schriftliche Erklärungen eingereicht, die besagen das die bestehenden Regelungen durchaus als Verbot angesehen werden müssen. Nur so könnten die Ziele der Verordnung erreicht werden, um die Arbeitsbedingungen der Fahrer und die Straßenverkehrssicherheit zu verbessern. Vaditrans ist gegenteiliger Ansicht, dem angeschlossen haben sich die estnische und spanische Regierung.
Der Generalanwalt Evgeni Tanchev weist in seinen Schlussanträgen unter anderem auf eine Vergleichsstudie zur Bewertung der Sozialvorschriften im Straßenverkehrsgewerbe hin die auch angewendet wurde. Ergeben hat sich laut dieser, dass es Fahrern in 19 von 24 untersuchten Mitgliedstaaten nicht erlaubt ist, die regelmäßigen wöchentlichen Ruhezeiten im Fahrzeug zu verbringen. In acht Mitgliedsstaaten sei dies erlaubt und für drei Mitgliedstaaten würden beide Antworten zutreffen. Ein Verbot sei dadurch also sowieso der von der Mehrheit der EU-Staaten verfolgte Ansatz. Das zurzeit laufende Verfahren betreffe aber nicht nur technische Punkte der Straßenverkehrspolitik der Union, betonte er. Es gehe vielmehr um die Betrachtung komplexer sozialrechtlicher Probleme, die unter anderem für die Straßenverkehrssicherheit und den Arbeitnehmerschutz von größerer Bedeutung seien.