Unfallschwerpunkt Betriebshof
Zusammenarbeit sicher gestalten – eine anspruchsvolle Aufgabe
Immer wieder kommt es auf den Betriebshöfen in Deutschland zu teilweise schweren Unfällen, obwohl die grundlegende Zusammenarbeit auf dem Betriebshof normalerweise durch organisatorische und technische Vorgaben verbindlich geregelt ist:
-Maximal 30 Stundenkilometer Höchstgeschwindigkeit.
-Einbahnstraßenregelung um das Lagergebäude.
-Klare Trennung von Fahrzeug- und Personenverkehr.
-Arbeitsanweisungen zum Einweisen, Andocken und Abziehen der Lkw von der Dockingstation.
Aber warum gibt es dann trotzdem Störungen, Sachschäden oder Unfälle mit schweren Verletzungen? Obwohl eigentlich alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die sicherheitsrelevanten Informationen kennen, führen oft Unachtsamkeit und Bequemlichkeit dazu, dass wichtige Vorgaben außer Acht gelassen werden. Dann sind zum Beispiel Wege so eingeengt, dass Stolperstellen entstehen oder sich Fußgänger und Stapler in die Quere kommen. Die Beschäftigten sprechen sich nicht ausreichend miteinander ab, die Koordination von Arbeiten in sich überschneidenden Bereichen fehlt. Stress bei der Abfertigung von Transporten ist oft der Grund dafür, dass ein Staplerfahrer sich nur darauf konzentriert, die Last aufzunehmen, und dabei beispielsweise einen Fußgänger übersieht.
Häufig stellt sich heraus, dass einfach zu wenig miteinander geredet wird.
Wer muss sich mit wem absprechen?
Die Kernthemen vieler Unfallanalysen sind demnach also Koordination und Kommunikation. Wer muss sich denn nun mit wem abstimmen? Wer hat das sagen und wer erhält von wem die wichtigen Informationen?
Hierzu ein kurzer Überblick:
Auftraggeber: Der Auftraggeber hat auf seinem Betriebshof das Hausrecht. Er stellt Richtlinien für Fremdfirmen auf, prüft deren Einhaltung, unterweist eigene Mitarbeiter und überwacht die Einhaltung der Anweisungen. Mit den anderen Arbeitsgebern koordiniert er den Einsatz der Arbeitskräfte.
Arbeitgeber: Der Arbeitgeber koordiniert den Einsatz beim Auftraggeber mit seinen Fahrern. Er bringt jeweilige Verhaltensregeln und Informationen in Erfahrung und gibt diese an seine Fahrer weiter, unterweist sein eigenes Personal und prüft deren Einhaltung.
Fahrer: Da Fahrer zwangsläufig auch auf fremden Betriebshöfen arbeiten, müssen dort ebenfalls Arbeitsschutzanweisungen die zwischen Auftraggeber und Arbeitgeber festgelegt wurden, eingehalten werden. Arbeits- und Transportmittel dürfen nur nach Absprache und bestimmungsgemäß verwendet werden. Mängel und besondere Vorkommnisse müssen entsprechend der Vereinbarung gemeldet werden. Arbeitsschutz liegt somit auch in der Hand des Fahrers.
„Ein Profi lässt keine Abweichungen von seiner Routine zu. Er lässt sich nicht aus dem Konzept bringen. Der Profi erkennt riskante Situationen und Gefahren. Er stimmt sich mit anderen ab, denkt mit, ist verlässlich und fragt nach Hilfe, wenn er sie braucht.“